Pflichtteil – Fluch oder Segen?
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Das Pflichtteilsrecht ist das streitträchtigste Thema im Rahmen eines Erbfalls. Der Pflichtteilsanspruch ist die unentziehbare Beteiligung naher Angehöriger am Nachlass eines Verstorbenen. Er entsteht, wenn man enterbt worden ist oder unter Umständen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen im wesentlichen verschenkt hat. Pflichtteilsberechtigte fühlen sich dadurch benachteiligt. Potentielle Erblasser sehen sich durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, über ihr eigenes Vermögen frei zu verfügen. Aus diesen Interessensgegensätzen ergibt sich erheblicher Gestaltungsbedarf und Konfliktpotenzial.
An diesem Abend wird dargestellt, welche Rechte Pflichtteilsberechtigte geltend machen können und welche Gestaltungsmöglichkeiten Erblasser zur Vermeidung derselben haben.
Übersicht
Datum: 08.03.2016Ort: Kongresshalle Gießen,
Uhrzeit: 19:00 Uh
Preis: frei
Anmeldung: erbeten
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