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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
26.09.2013

Haftung der Erben für Wohngeldschulden bei überschuldetem Nachlass

Der Bundesgerichtshof hat am 05.07.2013 ( V ZR 81/12 ) entschieden, dass eine Haftung der Erben für Wohngeldschulden auch bei einem überschuldeten Nachlass in Betracht kommt. Der Erblasser war an einer Eigentumswohnung beteiligt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte von den Erben rückständiges Wohngeld verlangt. Der Nachlass war allerdings überschuldet. Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass sich die Erben wegen Wohngeldschulden grundsätzlich nicht auf eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass berufen können und das rückständige Wohngeld unter Umständen aus eigener Tasche gezahlt werden müsse. Davon sei im Regelfall jedenfalls für das Wohngeld auszugehen, das nach dem Erbfall fällig geworden sei oder aufgrund etwaiger nach dem Erbfall gefasster Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben werde.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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