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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
08.11.2013

Neuerungen im Bestattungsrecht zum Schutz vor Kinderarbeit geplant

Seit einigen Monaten diskutiert der  nordrhein-westfälische Landtag über einen neuen Entwurf zum Bestattungsrecht. Nach gültigem Bestattungsrecht dürfen nur Kommunen  und Religionsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, Friedhöfe anlegen und unterhalten.

Nach dem neuen Bestattungsgesetz, welches zum 01.01.2014 in Kraft treten soll, dürfen auch gemeinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine Friedhofsträger sein.

Mit diesem Gesetz soll den Friedhofsträgern ermöglicht werden zu bestimmen, dass nur  „Grabsteine und Grabsteinfassungen aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind“. Dazu ist aber noch keine konkrete Gesetzesänderung beschlossen, da es laut Landesinnungsverband für das nordrhein-westfälische Steinmetz- und Bildhauerhandwerk für die einzelnen Betriebe nicht möglich sei, die Herkunft der Steine zu kontrollieren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu kürzlich entschieden, dass die Beweispflicht zur Herkunft der Steine nicht den Steinmetzen auferlegt werden kann, da diese somit in ihrer Berufsausübungsfreiheit beeinträchtigt werden. Dies könne nur geschehen, wenn der Gesetzgeber hierzu eine detaillierte Regelung zu Umfang und Grenzen schaffen würde.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber eine finden wird, die diesen Anforderungen entspricht und damit einen Beitrag zum Schutz vor Kinderarbeit leistet.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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