nach oben
Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
09.11.2013

Senkung des Basiszinssatzes wirkt sich auch etwas auf Erb – und Unterhaltsansprüche aus

Die europäische Zentralbank hat in dieser Woche den Basiszinssatz erneut herabgesetzt, so dass er auf einem historischen Tief steht. Das hat auch Auswirkungen auf dem Ansprüche im Bereich des Erbrechts und des Unterhaltsrechtes.

Soweit solche Ansprüche nämlich tituliert werden, wird zumeist auch der Zinssatz, mit dem die gerichtlich festgestellte Forderung zu verzinsen ist, abstrakt  festgelegt. Der gesetzliche Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank. Dieser wiederum hängt mittelbar von dem Zinssatz der europäischen Zentralbank ab. Er beträgt im Moment -0,38%. Damit vermindern sich bei einer Senkung des Basiszinssatzes für den Gläubiger die laufenden Zinsen auf seine Forderung gegenüber einem Schuldner.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



← zurück
Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen