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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
15.11.2013

Es weichnachtet sehr!

In der Zeit vor Weihnachten kommt es besonders häufig vor, dass Spendenaufrufe durch karitative Organisationen erfolgen. Gerade in dieser besinnlichen Zeit sind viele Menschen bereit, denen etwas zu geben, die es nicht so gut haben.

Der Umfang einer solchen Spende hängt von jedem einzelnen persönlich ab und somit natürlich auch von dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Dabei möchte niemand, dass durch eine solche Zuwendung die eigene Familie und eigene Bedürfnisse beeinträchtigt werden.

 

Hat man dennoch den Wunsch, sich mehr für den guten Zweck einzusetzen, so ist dies oft einfacher, wenn man selbst und die eigene Familie nicht mehr so sehr auf das eigene Vermögen angewiesen ist. Genau dieser Fall tritt naturgemäß mit dem eigenen Tod ein, da man zu dieser Zeit deutlich mehr Vermögen entbehren kann, als zu Lebzeiten. Die eigene Familie ist häufig zu dieser Zeit wirtschaftlich auch schon unabhängiger, als noch Jahre zuvor und ist somit auch nicht immer entscheidend auf das ihr ganzes Vermögen angewiesen.

 

Diesen Wunsch kann man sich erfüllen, wenn auch erst nach dem eigenen Tod, in dem man beispielsweise durch die Anordnung eines Vermächtnisses für eine gemeinnützige Organisation im eigenen Testament dieser einen größeren Vermögenswert zuwendet.

 


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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