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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
21.11.2013

Wann für eine Erbengemeinschaft 9200 Punkte im DAX zum Problem werden

Der Deutsche Aktienindex befindet sich derzeit auf einem Allzeithoch. Das freut alle Anleger. Das Aktienhausse zwingt aber auch alle Aktionäre zu einer Entscheidung: Halten oder Verkaufen? Für den Einzelnen ist diese Entscheidung schwer. Allerdings hat er Einzelne die Möglichkeit zu handeln. Das kann anders sein, wenn ein Aktiendepot vererbt wird, die Erbfolge unklar und damit zur Durchführung eines möglicherweise monatelangen gerichtlichen Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins führt.

Der Erbschein dient zur Legitimation der Erben. Er ist in der Regel erforderlich, um gegenüber der Bank, um eine Aktienorder erteilen zu können. Streitpunkt im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist häufig die Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist, wenn der Erblasser diesbezüglich nur eine unklare Regelung getroffen hat.
Bis zur Erteilung eines Erbscheins, der die Erben als solche ausweist, ist ein Verkauf der Aktien nicht durchführbar.

Während der möglicherweise monatelangen Dauer des gerichtlichen Verfahrens können die Aktienkurse zusammenbrechen und damit der Wert des Nachlasses erheblich geschmälert werden. Dann heißt es: wie gewonnen so zerronnen.

Nur eindeutige Bestimmungen im Testament schaffen Klarheit über die Erbfolge und beugen damit Prozesse über die Auslegung eines Testaments vor. Es ist wichtig, die Begriffe Erbe und Vermächtnisnehmer zu unterscheiden und zutreffend anzuwenden. Zudem sollte bei mehreren Erben das Maß der Erbbeteiligung - die Erbquote - ausdrücklich festgelegt werden.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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