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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
29.11.2013

Bild Zeitung warnt vor der Ehe I

In einem kürzlich erschienenen Artikel benennt Bild zehn Gründe, warum sie nicht heiraten sollten. Liest man die Warnungen, können sich tatsächlich Bedenken ergeben. Aber ist die Rechtslage so, wie sie laut Artikel erscheint?

Folgende Aussage wird beispielsweise getroffen: Sie verlieren die Gewalt über ihr Vermögen. Demnach ist die Zustimmung des Ehegatten nötig, wenn sie ihre eigenen Sachen verkaufen wollen. Diese Aussage trifft aber nicht zu. Auch im ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also dann, wenn Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen haben, kann jeder seine Sachen verkaufen und zwar wann und wie er will. Eine Einschränkung gilt nur unter der Bedingung, dass er das eigene Vermögen im Ganzen verkaufen will. Darauf wird in dem Artikel eingangs auch zutreffend hingewiesen. Diese Einschränkung ist aber nur erfüllt, wenn der Gegenstand, der veräußert werden soll, mindestens 80 Prozent des Gesamtvermögens des Ehegatten darstellt. Das ist im Normalfall lediglich der Fall, wenn das Vermögen eines Ehegatten hauptsächlich durch eine Immobilie repräsentiert wird, die er veräußern will. Die diesbezügliche gesetzliche Einschränkung wird aber kaum jemand ablehnen. Schließlich resultiert daraus beispielsweise der Schutz des anderen Ehegatten vor dem heimlichen Verkauf des Familienwohnheims.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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