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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
30.11.2013

Bild Zeitung warnt vor der Ehe II

Bei Bild heißt es: Sie zahlen als gehörnter Ehemann. Demnach muss ein Mann für ein während der Ehe geborenes Kind Unterhalt zahlen, auch wenn er‘s nicht gezeugt hat. Zudem sei dieses Kind erbberechtigt.

Der Ehemann habe zwar die Möglichkeit, seine Vaterschaft binnen zwei Jahren anzufechten. Versäumt er die Anfechtung in dieser Zeit bleibt es bei seiner Vaterschaft und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
In diesem Teil des Berichtes fehlt jedoch eine wichtige Information. Die zweijährige Frist für die Anfechtung der Vaterschaft läuft nämlich erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der gehörnte Ehemann erfahren hat, dass das Kind ein anderer gezeugt hat.
Wenn ein Mann in dieser Situation zwei Jahre lang nichts unternimmt wird man sagen dürfen, dass er dann selbst schuld ist. Vielleicht hat er aber auch persönliche Gründe die rechtliche Vaterschaft nicht zu beseitigen. Hat er beispielsweise mit dem Kind schon Jahre zusammen gelebt und liebt es auch weiterhin wie ein eigenes, sind die rechtlichen Konsequenzen der Vaterschaft aus seiner Sicht vielleicht gar kein Problem oder sogar gewünscht.
Der Ehemann ist in dieser Situation also seines Glückes Schmied. Die rechtliche Regelung selbst stellt kein echtes Problem dar.

Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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