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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
06.12.2013

Private Nutzung des Diensthandys

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main urteilte in der Entscheidung, Az. 17 Sa 915/12, dass die unerlaubte Privatnutzug eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandy´s,  einen wichtigen Grund für eine außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen kann.

 

 Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer über 1 ½ Jahre vertragswidrig auf Kosten des Arbeitgebers im Ausland private Telefonate geführt und im Internet gesurft, was, nachdem der Arbeitgeber dies entdeckt hatte, zur fristlosen Kündigung führte. Für das Gericht war nicht beachtlich, dass durch die verzögerte Kontrollen des Arbeitgebers das Fehlverhalten erst  nach ca. 1 ½ Jahren herausgefunden wurde. Es lag jedoch eine Arbeitseinweisung vorlag, die den privaten Gebrauch des Mobiltelefons verboten hat, die dem Arbeitnehmer auch bekannt war.  Auch aus diesem Grund hielt das Gericht eine vorherige Abmahnung für nicht erforderlich.

 


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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