nach oben
Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
16.01.2014

So läuft die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister ab

Mit einem Testament kann jeder absichern, dass sein Vermögen nach seinem Todesfall den Personen zu Gute kommt, die der Verstorbene absichern will.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Testament nach dem Todesfall auch aufgefunden wird. Eine Möglichkeit das sicherzustellen ist es, ein entweder privatschriftlich, also eigenhändig vom ersten bis zum letzten Buchstaben niedergeschriebenes und unterzeichnetes Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen. Alternativ kann ein Testament auch von einem Notar gegen weitergehende Gebühren beurkundet und von diesem dann beim Amtsgericht hinterlegt werden. In beiden Fällen besteht seit dem 01. Januar 2012 die Möglichkeit, die Hinterlegung des Testamentes bei einem Amtsgericht beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren zu lassen. 

Das Register wird in jedem Sterbefall von dem für den späteren Todesfall zuständigen Nachlassgericht von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden abgefragt. Das Nachlassgericht erhält dann die Nachricht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen registriert worden und demnach zu beachten sind.

Auf Wunsch des Testierenden meldet das Amtsgericht bzw. der Notar die Hinterlegung des Testamentes beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Von dort wird dem Amtsgericht bzw. dem Notar eine Eintragungsbestätigung übermittelt, die diese an die testierenden Person weiterleiten.

Die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht und/oder die Registrierung eines Testaments beim Zentralen Testamentsregister hindert die testierende Person nicht daran, später eine andere testamentarische Anordnung zu treffen. Diese geht – wenn sie wirksam errichtet worden ist – älteren Testamenten vor und zwar unabhängig davon, ob das jüngere Testament ebenfalls beim Amtsgericht hinterlegt und/oder beim Testamentsregister gemeldet worden ist.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



← zurück
Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen