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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
24.01.2014

Ex von Lothar Matthäus – Liliana – arbeitet als Fotomodell für Beate Uhse

Verwundert reibt sich mancher Leser der heutigen Bild-Zeitung die Augen, wenn er liest, dass die geschiedene Ehefrau des Rekordnationalspielers Lothar Matthäus möglicherweise arbeitet, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mancher wird sich fragen, warum das nach einer so guten Partie erforderlich sein sollte.

Dafür kann es mindestens zwei Gründe geben. Zum einen ist es denkbar, dass die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen hatten, in dem auf nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche verzichtet worden ist.

Aber auch wenn das nicht der Fall war, ergeben sich zum anderen nach dem deutschen Recht aufgrund des Verlaufs und der Dauer dieser Ehe in der Regel keine nachehelichen Unterhaltsansprüche. Aus der Ehe sind nämlich keine Kinder hervorgegangen. Zudem war sie auch nicht lang, nämlich nur etwas mehr als zwei Jahre (01.01.2009 bis 02.02.2011). In einem solchen Fall kommen in der Regel keine nachehelichen Unterhaltsansprüche in Betracht und zwar unabhängig davon, wie viel Einkommen die Ehegatten erzielen.

Vielleicht arbeitet die geschiedene Liliana für Beate Uhse als Modell aber auch einfach nur, weil ihr der Job Spaß macht.

 


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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