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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
08.02.2014

Flugzeugabsturz einer Familie auf dem Weg in den Urlaub - wer erbt dann eigentlich?

Schreckensmeldungen über Flugzeugabstürze oder Verkehrsunfälle mit vielen Toden liest man immer wieder. Nicht selten kommen dabei Ehegatten und deren Kinder zu Tode. Dann stellt sich auch die Frage, wer eigentlich wen beerbt, wenn die Verstorbenen kein Testament hinterlassen haben.

Maßgeblich ist die zeitliche Abfolge der Todesfälle

Die Antwort hängt davon ab, wer früher und wer später verstorben ist - selbst wenn dazwischen nur Minuten oder sogar Sekunden liegen. Es kann nämlich nur derjenige erben, der zum Zeitpunkt des Todesfalls des Erblassers selbst noch lebt. Ist beispielsweise eine Ehefrau mit dem einzigen Sohn der Ehegatten zum Einkaufen unterwegs und werden sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem beide zu Tode kommen, sind zwei verschiedene Erbfolgen denkbar:

Wenn Ehefrau zuerst verstirbt

Verstirbt die Ehefrau bei dem Verkehrsunfall zuerst, werden zunächst ihr Ehemann und der gemeinsame Sohn gesetzliche Erben zu ½. Nach den dann vielleicht nur Sekunden späteren Tod des Sohnes am Unfallort, erbt der Ehemann dessen Nachlass, der sich aus dessen eigenen Vermögen und dem von der Mutter Sekunden zuvor geerbten Vermögen zusammensetzt, so dass er im Ergebnis Alleinerbe wird.

Wenn der Sohn zuerst verstirbt

Kommt der Sohn vor seiner Mutter bzw. der Ehefrau zu Tode, werden zunächst seine Eltern aufgrund gesetzlicher Erbfolge Erben zu ½. Der Nachlass der Ehefrau fällt – soweit er noch Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen hat - seine Ehefrau zu ¾ und seine übrigen Verwandten zu ¼.

Die zeitliche Abfolge kann unaufklärbar sein

Allerdings lässt sich bei einem Unglücksfall nicht immer die zeitliche Abfolge der Todesfälle aufklären. Dann werden beide Verunglückten so beerbt, als ob der jeweils andere zuerst verstorben ist.

Bei dem geschilderten Verkehrsunfall hat das zur Folge, dass der Ehemann bzw. Vater Alleinerbe des Sohnes werden würde (weil unterstellt wird, dass die Mutter vorverstorben ist) und die Ehefrau bzw. Mutter von ihrem Ehemann und seinen Verwandten beerbt wird (weil fingiert wird, dass der Sohn vor der Mutter verstorben ist).

Mit einem Testament klare Verhältnisse schaffen

Diese mehr oder weniger vom Zufall abhängenden Rechtsfolgen können nur durch die Errichtung eines Testamentes vermieden werden, in dem die Erbfolge unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Todesfälle nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird.

Damit eine testamentarische Regelung diesbezüglich eindeutig ist, sollte  fachlicher Rat beim Fachanwalt für Erbrecht eingeholt werden.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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