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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
08.03.2014
Steuern sparen und feiern

Die Verbindung von Verlustvortrag und Hochzeit als Steuersparmodell!

Daraus können sich sehr nennenswerte steuerliche Vorteile ergeben, wie eine Situation zeigt, in der ein Paar bereits jahrelang zusammengelebt haben!

Verlustvortrag und Einkommen standen nebeneinander

Der Mann hatte aufgrund einer Insolvenz mit seiner Einzelfirma einen hohen steuerlichen Verlustvortrag erworben. Da er jedoch kurz nach der Insolvenz in Altersrente gegangen ist, konnte er diesen wegen einer verhältnismäßig geringen Rente kaum steuerwirksam für sich nutzen. Da traf es sich gut, dass seine Lebensgefährtin eine erfolgreiche und damit gut verdienende Zahnärztin war.

Die Verbindung von beidem durch Heirat

Was lag da näher, als zu heiraten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung den Verlustvortrag des Ehemannes mit den Einkünften der Ehefrau zu verrechnen und damit deren Steuerlast ganz erheblich zu vermindern. Der Ehemann kann durch die Bereitstellung des Verlustvortrages somit trotz nur geringer Renteneinkünfte – zumindest mittelbar – ganz erheblich zum Familieneinkommen beitragen. Diese Option hatte eine kluge Rechtsanwältin aus Dresden erkannt und zur Eheschließung geraten.

Ehevertrag zur Absicherung

Zwar hatten beide Lebensgefährten bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich und aufgrund dessen mit einer Eheschließung gezögert. Diese Angst konnte jedoch durch den Abschluss eines Ehevertrages gebannt werden, in dem die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich) für ein Scheitern ihrer Ehe abschließend und verbindlich geregelt haben.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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