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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
16.03.2014
Adoption statt Vorsorgevollmacht

Alfred Biolek hat laut Bild-Zeitung einen langjährigen Freund adoptiert

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Anlass für die Adoption sei die Tatsache gewesen, dass der 44jährige Scott Ritchie (jetzt Biolek-Ritchie) anlässlich eines längeren Krankenhausaufenthaltes nicht berechtigt gewesen sei, ihn auf der Intensivstation zu besuchen oder ärztliche Informationen über seinen Zustand zu erhalten. Eine solche Situation sollte zukünftig vermieden werden.

Alfred Biolek hat laut Bild-Zeitung einen langjährigen Freund adoptiert

Erteilung einer Vollmacht zur Vorsorge für den Krankheitsfall

Dieses Motiv überrascht, wenn man bedenkt, dass man das gewünschte auch mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht hätte erreicht werden können. Mit dieser kann eine Schweigepflichtentbindungs-erklärung für Ärzte zu Gunsten des Bevollmächtigten ebenso verbunden werden wie das Recht zum Besuch bei Krankheit.

Adoption und Steuerersparnis

Oft ist das Motiv für eine Adoption anders gelagert, als bei Herrn Biolek. Es liegt häufig im wirtschaftlichen und zwar steuerlichen Bereich. Aufgrund der Begründung einer Verwandtschaft durch Adoption hat die adoptierte Person für den Fall einer Erbschaft von dem Annehmenden einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Viele versuchen daher über den Weg der Adoption einer ihr nahestehenden Person Vermögenswerte steuerbegünstigt zukommen zu lassen.

Rechtliche Wirkungen für das Erb- und Familienrecht

Eine Adoption hat aber auch darüber hinaus weitreichende Wirkungen. Diese liegen insbesondere im Erb – und Familienrecht. Durch eine Adoption entsteht ein gesetzliches Erbrecht und damit auch ein Pflichtteilsrecht. Zudem ist das angenommene Kind gegenüber dem Annehmenden gesetzlich unterhaltsverpflichtet. Letzteres dürfte jedoch bei der Adoption des Herr Biolek keine praktische Bedeutung erlangen.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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