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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
27.12.2018
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt

Die neue Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.01.2019 gilt die neu angepasste Düsseldorfer Tabelle. Diese ist bereits auf der Homepage des OLG Düsseldorf abrufbar. Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um die die Intention, eine einheitlichere Rechtsprechung durch vorgegebene Unterhaltsrichtlinien zu gewährleisten. Trotz ihrer Unverbindlichkeit wird die Tabelle von den Gerichten in der Praxis angewandt.

Laut der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf steige mit der Neuerung der Tabelle der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ab 2019. Hinsichtlich der Bedarfssätze volljähriger Kinder fände jedoch keine Änderung statt. Ferner werde das Kindergeld Mitte 2019 für das erste und zweite Kind auf 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und ab dem vierten Kind auf 235 Euro angehoben. Das Kindergeld sei auf den Barunterhaltsbedarf minderjähriger Kinder hälftig und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen.

Im Übrigen bleibe die Tabelle unverändert bestehen. Mit einer Aktualisierung sei zum 01.01.2020 zu rechnen.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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