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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
14.01.2019
Bekämpfung der Kinderarmut

Das "Starke-Familien-Gesetz"

Vergangene Woche hat die Bundesregierung einen Entwurf für das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet. Durch die Neuerungen bezüglich des Kinderzuschlags sowie der Ausweitung an Leistungen für Teilhabe und Bildung soll die steigende Kinderarmut in Deutschland eingedämmt werden. Dies könne laut dem Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in etwa vier Millionen Kinder betreffen. Davon könnte der Zuschlag zwei Millionen zu Gute kommen.

Neuerungen beim Kinderzuschlag in zwei Schritten

Wie sich der Pressemitteilung des BMFSFJ entnehmen lässt, soll der Kinderzuschlag Familien mit einem geringen Einkommen finanziell entlasten und diesen zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden.

Die erste Neuerung wird ab dem 1. Juli 2019 umgesetzt. Dann wird der Kinderzuschlag monatlich und je Kind auf 185 Euro erhöht. Einkommen des Kindes, wie beispielsweise Unterhalt, sollen sich nicht mehr so stark mindernd auswirken wie bisher. Zudem soll eine 6-monatige Gewährung ohne rückwirkende Überprüfung stattfinden.

Ab dem 1. Januar 2020 soll die Einkommensobergrenze der Eltern entfallen. Um eine Erwerbstätigkeit der Eltern anzuerkennen, soll der Zuschlag bei Erreichen der Grenze nicht entfallen, sondern mit steigendem Einkommen der Eltern abnehmen. Familien, die keine SGB II-Leistungen in Anspruch nehmen, sollen den Zuschlag künftig auch erhalten, solange ihr Gesamteinkommen den Anspruch auf Hartz IV nicht um mehr als 100 Euro unterschreitet.

Verbesserungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets soll das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht werden. Eltern sollen in Zukunft keine Eigenanteile an den Kosten für die Schülerbeförderung und das Schulmittagessen tragen. Ferner soll die Lernförderung nicht mehr nur versetzungsgefährdeten Schülern und Schülerinnen zugänglich gemacht werden. Die Neuerungen treten zum 1. August 2019 in Kraft.

Ausblick

Wenngleich das „Starke-Familien-Gesetz“ bereits einige Verbesserungen mit sich bringt, machten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Sozialminister Hubertus Heil deutlich, dass selbiges möglicherweise die Basis für die Einführung einer Kindergrundsicherung darstellen könnte. Diese soll Kinder unabhängig vom Elterneinkommen sozial absichern. Ob dieses Vorhaben zukünftig umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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