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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
16.02.2014

Wann ist eine Trennung im juristischen Sinne gegeben?

Claudia Effenberg postet: "Ich habe mich von Stefan getrennt!" So war es laut Bild-Zeitung auf ihrem Profil bei Facebook zu lesen mit dem Zusatz: "Und bitte keine Nachfragen!". Letzteres Ziel hätte Frau Effenberg sicher leichter erreichen können, wenn sie die Trennungsnachricht nicht über diesen Kanal verbreitet hätte. Die Nachricht wirft die Frage auf, wann juristisch eine Trennung gegeben ist, wann sie im Familienrecht Bedeutung erlangt und ob diese nach den vorliegenden Informationen bei Effenbergs gegeben ist.

Persönliche Trennungsnachricht

Nach dem Gesetz ist eine Trennung gegeben, wenn einer dem anderen Ehegatten mitteilt, er wolle mit diesem zukünftig das Leben nicht mehr teilen. Das ist die persönliche Voraussetzung einer Trennung. Die bloße innere Abkehr von einem Ehegatten genügt nicht, wenn er davon nicht auch in Kenntnis gesetzt wird.

Tatsächliche Umsetzung einer Trennung

Zudem müssen Ehegatten tatsächlich getrennt von "Tisch und Bett" leben. Sie sollten daher getrennt schlafen und dürfen nicht mehr geschlechtlich miteinander verkehren. Zudem dürfen Sie keine persönlichen Verrichtungen für einander erbringen, wie einkaufen, kochen oder Wäsche machen. Des weiteren müssen Sie getrennt wirtschaften. Dazu gehört in der Regel auch die Trennung etwaiger gemeinsamer Konten, was oft übersehen wird.

Eine Trennung in diesem Sinne ist im Familienrecht in erster Linie für drei Bereiche von Bedeutung.

Trennungsjahr und Scheidungsantrag

Zum einen müssen Ehegatten – von Härtefällen abgesehen – mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie einen Scheidungsantrag stellen können und geschieden werden dürfen.

Trennungsjahr und Zugewinnausgleich

Zum anderen ist der Tag der Trennung im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft von Bedeutung, der gilt, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Die Ehegatten sind dann wechselseitig verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen am Tag der Trennung zu erteilen. Ein weiteres Mal besteht später ein entsprechender Auskunftsanspruch an dem Tag, an dem einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag zugestellt wird. Die Höhe des Vermögens zum zuletzt genannten Zeitpunkt hat große Bedeutung für die Höhe eines etwaigen Zugewinnausgleichsanspruchs. Die Ehegatten können anhand der beiden Auskünfte beurteilen, ob sich zwischen diesen beiden Tagen das Vermögen verringert hat. Sollte dies der Fall sein, muss der betroffene Ehegatte die Verringerung erläutern. Beruht sie beispielsweise auf bloßer Verschwendung, um den Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten zu beeinträchtigen, ist die Verringerung des Vermögens unbeachtlich. Der Ausgleichsanspruch wird dann auf der Basis eines Vermögens ermittelt, dass vorhanden wäre, wenn keine Verschwendung stattgefunden hätte. Der Auskunftsanspruch bezogen auf den Trennungszeitpunkt soll also verhindern, dass einer der Ehegatten nach der Trennung sein Vermögen bewusst zulasten des anderen Ehegatten vermindert.

Unterhalt und Trennungsjahr

Auch für den Unterhaltsanspruch ist der Zeitpunkt der Trennung von Bedeutung. Nach einem Jahr besteht beispielsweise in der Regel die Verpflichtung eines unterhaltsberechtigten Ehegatten eine bis zu diesem Zeitpunkt nur in Teilzeit ausgeübte Tätigkeit auf eine Tätigkeit in Vollzeit auszuweiten. Dadurch können sich etwaige Unterhaltsansprüche erheblich vermindern.

Anhand des Facebookeintrags von Frau Effenberg lässt sich nicht feststellen, ob eine Trennung im Rechtssinne zwischen den Ehegatten erfolgt ist. Es ist nicht einmal sicher, dass die erste Voraussetzung der Trennung, nämlich der Zugang der Trennungsnachricht hier gegeben ist, wenn Herr Effenberg die Nachricht seiner Ehefrau auf Facebook nicht gelesen hat.


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Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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