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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen

Was sind die Voraussetzungen für eine Trennung im Rechtssinne?

Eine Trennung von Ehegatten erfolgt durch die so genannte „Trennung von Tisch und Bett“.

Die Ehegatten müssen dafür getrennte Schlafzimmer haben und dürfen nicht mehr miteinander geschlechtlich verkehren. Ab dem Zeitpunkt der Trennung dürfen sie füreinander keine persönlichen Verrichtungen mehr erbringen, beispielsweise Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Waschen oder den Einkauf erledigen. Ein weiteres Merkmal der Trennung ist die wirtschaftliche Entflechtung. Konten sind zu trennen und jeder muss seinen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln bestreiten.

Trennung auch innerhalb der Wohnung möglich

Diese Trennung kann entweder innerhalb der ehelichen Wohnung, in der man zum Zeitpunkt der Trennung gemeinsam lebt, erfolgen. Sie kann aber auch durch den Auszug eines der beiden Ehegatten vollzogen werden.

Erfolgt die Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung, können trotz einer Trennung beispielsweise noch Speisen gemeinsam eingenommen werden, wenn das erforderlich ist, um den Kindern trotz der Trennung ein familiäres und den Umständen entsprechend normales Umfeld zu bieten.

Getrennte Wohnungen allein reichen nicht aus

Die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb einer Ehe können bereits ohne Trennung wie bei einer Trennung gestaltet sein, beispielsweise aufgrund einer gewissen Entfremdung der Ehegatten und dem Umstand, dass beispielsweise einer von ihnen einen weit von dem gemeinsamen Wohnort befindlichen Arbeitsplatz hat, an dem er über die Woche wohnt.

Daher ist es zudem erforderlich, dass der Ehegatte, der sich trennen will, dies dem anderen Ehegatten auch mitteilt. Es muss beiden Ehegatten klar sein, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortgeführt werden soll.

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