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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
12.02.2019
Vorsorge für ihren Hund

Das "Testament" von Ingrid Steeger

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit, dessen Existenz meist neben dem eigentlichen Urheber nur wenigen Verwandten, Freunden oder sogar niemand Dritten bekannt ist. Oftmals erfahren die Bedachten vom letzten Willen des Erblassers oder der Erblasserin erst nach dem Todesfall.

Anders bei Ingrid Steeger. Die 71-jährige Schauspielerin zeigte nun der BILD-Zeitung ihr Testament, welches sie 2017 mithilfe eines Computers auf einen Papierfetzen geschrieben hatte und in dem sie ihre beste Freundin Liudmila als „Alleinerbin“ einsetzte. Laut einer anderen Freundin soll Ingrid Steeger kein Vermögen mehr haben, nur noch eine kleine Rente. Es könnte demnach sogar sein, dass ihr praktisch nur ihre Hündin Eliza Doolittle geblieben ist. Nach dem Willen von Frau Steeger, soll ihre Freundin Liudmila die Hündin Eliza Doolittle erben und sich um selbige kümmern.

Doch ist es überhaupt möglich, ein Testament maschinell zu errichten und welche Anforderungen sind an die Fixierung zu stellen? Kann man ein Haustier vererben und handelt es sich bei Steegers Testament überhaupt um eine Erbeinsetzung oder um etwas anderes?

 

Alles eine Formfrage

Errichtung am Computer

Es bestehen zwei Möglichkeiten, ein Testament zu errichten. So kann der letzte Wille vor einem Notar getippt, vorgelesen und beurkundet werden. Alternativ kann ein Testament auch privatschriftlich niedergelegt werden. Dabei gilt jedoch: Ein persönlich errichtetes Testament muss unbedingt und vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein! Ein am Computer vorgeschriebener und danach unterschriebener Testamentstext reicht nicht aus. Auch der Ort und das Datum sollten nicht fehlen.

 

Die Unterschrift

Die Unterschrift hat abschließende Funktion und muss am Ende des Textes stehen, auf den sie sich beziehen soll. Bei mehreren Seiten, die erkennbar zusammenhängen, reicht eine Unterschrift am Ende der letzten Seite. Einzelne Klarstellungen, Ergänzungen oder Erläuterungen im Text sind von ihr gedeckt. Erfolgen diese jedoch nach der Unterschrift, sind sie wiederum durch eine Unterschrift zu bestätigen und am besten mit Ort und Datum zu versehen. Um Auslegungsproblematiken zu vermeiden, sollte mit dem vollständigen Vor- und Nachnamen unterschrieben werden.

Bei der persönlichen Testamentserrichtung verbietet sich also die Zuhilfenahme eines Computers. Dies bleibt dem Notar vorbehalten, der den letzten Willen des Verfügenden auf diese Weise beurkunden kann.

 

Welcher Untergrund?

Es fragt sich auch, auf welchem Untergrund der letzte Wille fixiert werden muss. Als kurioses Beispiel sei an dieser Stelle das Bierdeckel-Testament genannt. Bei der Niederschrift des letzten Willens spielen ästhetische Gesichtspunkte jedoch keine Rolle. Wichtig ist nur, dass ein Testierwille festzustellen ist und der Text handschriftlich verfasst wurde. Ungewöhnliche Schreibmittel stehen dem letzten Willen nicht entgegen.

 

Auf den Hund gekommen – Haustiere vererben

Steeger bedachte ihre beste Freundin mit ihrem Yorkshire-Terrier. Doch kann man ein Haustier überhaupt vererben? Ja, das ist möglich. Der bekannte § 90a BGB, der zwar klarstellt, dass es sich bei Tieren nicht um Sachen handelt, sie jedoch rein rechtlich als solche zu behandeln sind, erlaubt dies. An Tieren können somit Eigentumsrechte bestehen, sodass sie in den Nachlass fallen.

Umgekehrt ist es in Deutschland nicht möglich, einen Hund zum Erben einzusetzen. Tiere können ihre Herrchen oder Frauchen nicht beerben. Um seinen Hund trotzdem weitgehend zu bedenken, kann man jedoch Erben oder Vermächtnisnehmer mit einer Auflage beschweren, die ihnen vorgibt, das Tier zu pflegen. Hiermit kann auch eine Geldsumme aus dem Nachlass verbunden werden, der die Pflege abdecken soll.

 

Aufbewahrung eines Testaments

Zweifelsfrei ist es möglich, ein Testament zuhause aufzubewahren. Um aber auszuschließen, dass das Testament verschwindet oder sogar Änderungen durch Dritte vorgenommen werden, empfiehlt sich eine Hinterlegung beim Nachlassgericht, die mit geringen Kosten verbunden ist. Sie können das Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung entnehmen. Dann verliert es jedoch seine Gültigkeit. Auch kann während der Zeit der Verwahrung ein neues Testament errichtet werden. Dann gilt das jüngere Testament, auch wenn dieses dann nicht hinterlegt wird.

 

Testamentsauslegung

Letztlich bleibt fraglich, ob Ingrid Steeger ihre beste Freundin als Alleinerbin einsetzen oder sie mit einem Vermächtnis bedenken, also ihr einzelne Nachlassgegenstände zuwenden will. Auf einen Alleinerbe oder eine Alleinerbin geht mit dem Todesfall des Erblassers das gesamte Vermögen über. Der Erbe tritt also in die Vermögensposition des oder der Verstorbenen ein. Das bedeutet gleichzeitig, dass auch Verbindlichkeiten und Schulden auf ihn übergehen. Der Vermächtnisnehmer wird hingegen nicht automatisch Eigentümer des Hundes. Vielmehr hat er einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den oder die Erben. Dann stellt sich wiederum die Frage, wen Frau Steeger sonst als Erben bedenken wollte. Sicher ist jedenfalls, dass es sich bei dem Wunsch, dass Liudmila sich um Eliza Doolittle kümmert, um eine Auflage handelt. Der Erblasser kann nämlich sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer mit einer solchen beschweren, ohne dass einem anderen dadurch ein Recht gewährt wird. Hierbei sollte jedoch gewährleistet sein, dass die Auflage tatsächlich erfüllt wird, da der mit einer Auflage Beschwerte sowohl ein Erbe als auch ein Vermächtnis ausschlagen kann. Mit der oben genannten Verknüpfung der Auflage mit einem Geldbetrag dürfte die Erfüllung wahrscheinlicher sein.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass auch ein Vermächtnis der Form eines Testaments genügen muss.

 

Um Spekulationen und daran anknüpfende (möglicherweise gerichtliche) Auslegungen zu vermeiden, sollte im Testament eindeutig formuliert werden, wer Erbe und wer ggf. Vermächtnisnehmer werden soll.

 

Fazit

Schon aufgrund der maschinellen Textform ist das Testament von Frau Steeger unwirksam. Die Eigenhändigkeit ist zwingende Voraussetzung beim Verfassen eines persönlichen Testaments.

Schon kleinste Fehler können ein Testament also unwirksam werden lassen und so möglicherweise den gesamten Erbgang verändern, da im Falle der Unwirksamkeit eines Testaments die gesetzliche Erbfolge eintritt. Bei Unsicherheiten sowohl hinsichtlich der äußeren Form als auch inhaltlicher Regelungen, empfiehlt sich eine ausführliche rechtliche Beratung.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



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