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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen

Innerhalb von vier Wochen

  • ggf. Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Boot) auf neuen Besitzer ummelden oder verkaufen (nur durch die Erben zulässig. Besteht Streit über die Frage, wer Erbe geworden ist: Nicht verkaufen bis zur Klärung)

  • ggf. klären, was mit vorhandenen Waffen (vom Jagdgewehr bis zur kleinen Schreckschusspistole), Munition, Waffenbesitzkarte(n) und Waffenschein geschehen soll, dazu beim Landkreis melden

  • ebenso bei evtl. vorhandenen pyrotechnische Seenotsignalmittel ("Signalraketen")

  • bestand eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Erwerb von Sprengmitteln, z. B. als Böllerschütze oder Schwarzpulverschütze), so erlischt diese mit dem Tod.

Sind Sprengmittel vorhanden, so werden diese am besten bei der zuständigen Behörde abgeliefert

  • sind Aktien und andere Wertpapiere vorhanden, so lassen Sie sich von der Bank eine Aufstellung über den Wert am Todestag geben.
    Bestellen Sie dort auch gleich eine Liste über den Anschaffungszeitpunkt dieser Wertpapiere: Bei Anschaffung vor 2009 können sie nach einem Jahr verkauft werden, ohne dass Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn fällig wird. Für die Berechnung des Kursgewinns gilt die Differenz zwischen dem Tag der Anschaffung und dem Erbfall.

  • gehören Gold oder Edelmetalle (z. B. Krügerrand-Münzen oder Barren) zur Erbmasse, lassen Sie sich von der Bank den Kurs am Todestag schriftlich geben

  • Nachlassverzeichnis anfertigen, Guthabensbeträge immer zum Todestag ausweisen:

    • Liste aller Konten, ggf. auch Paypal etc.

    • Liste des wertvollen Eigentums z. B. technische Geräte, Kunstgegenstände, wertvolle Möbel, Sammlungen etc.

    • Listen der noch offenen Rechnungen

    • Liste der offenen Forderungen

    • Liste der Beerdigungskosten

    • Bargeldbestand

    • wird dieses Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht abgeben, so kopieren Sie sich dieses

  • Danksagungen schreiben und absenden z. B. für Hilfe, Anteilnahme, Blumenspenden, Geldspenden etc.

  • Gestaltung und Grabeinfassung mit dem Steinmetz festlegen – evtl. Preise vergleichen

  • Abmeldung der E-Mail-Adresse des Verstorbenen

  • ggf. bestehende Homepage auf einen anderen User umschreiben und auch die Providerkosten auf diesen übertragen oder Vertrag mit dem Provider kündigen, dabei darauf achten/festlegen, dass die Domain auch gelöscht wird

  • hat der Erblasser ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betrieben , so muss dieses umgemeldet werden und die Aufgaben neu verteilt, wird das Gewerbe aufgegeben, so sind ggf. Kunden, Lieferanten und das Finanzamt zu informieren und das Gewerbe abzumelden.

Nach dem Geschäftsjahr müssen in jedem Fall die üblichen Abschlüsse und Steuererklärungen pünktlich erstellt werden, Gewinne bis zum Todestag sind zu ermitteln

  • bestanden für den Verstorbenen Rechte an Erfindungen bzw. Patenten oder Einnahmen daraus? Hatte er Einkünfte als Autor von Büchern? Die daraus resultierenden Einnahmen gehören in der Regel auch zur Erbmasse

  • wenn Geldvermögen vorhanden ist, sollten sich die Erben über mögliche Anlagen Gedanken machen und evtl. Angebote verschiedener Banken einholen

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

Versicherungen kündigen z. B. Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz etc. ggf. schriftliche Bestätigung anfordern und der Versicherung ein Konto nennen, wohin sie ein ggf. vorhandenes Restguthaben überweisen sollen

Am Todestag

  • Arzt verständigen um den Tod festzustellen und den Totenschein ausstellen lassen. Daraus ergeben sich die Todesursache und der Todeszeitpunkt, dies ist für die Sterbeurkunde notwendig. Bei Selbsttötung oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden

  • Engste Angehörige benachrichtigen und weitere Schritte besprechen

  • Wichtigste Unterlagen des Verstorbenen suchen: Personalausweis, Geburtsurkunde; ggf. Heiratsurkunde, bzw. Familienstammbuch und Urkunden zu Lebensversicherung(en) und Sterbegeldversicherung

  • nach Verfügungen und Verträge des Verstorbenen für seinen Todesfall suchen, z. B. Testament, Erbvertrag, Verfügung über Art und Weise der Beisetzung und Trauerfeier, Vorsorgevertrag mit Beerdigungsinstitut etc. und entsprechend handeln

  • Pfarrer informieren, falls kirchlicher Beistand gewünscht wird (evtl. gleich einen Termin vereinbaren)

  • Bestattungsinstitut auswählen und engagieren,  Gesprächstermin vereinbaren

  • Gespräch mit dem Mitarbeiter des Bestattungsinstituts (hier ist es ratsam, einen guten Freund oder Angehörigen mitzunehmen, der die wichtigsten Punkte notiert und auf die Kosten achtet, dass diese im Rahmen bleiben und nicht für unnötige Dinge ausgegeben wird

  • Vom Bestattungsinstitut werden dann in der Regel folgende Punkte organisiert:
    • Termin für Beerdigung bzw. Trauerfeier festlegen

    • Art der Beerdigung und Ablauf/Gestaltung besprechen (ggf.  Verfügungen des Verstorbenen berücksichtigen)

    • Sarg bzw. Urne auswählen (dabei nach den Preisen fragen!)

    • festlegen, ob eine Anzeige in die Zeitung soll und welchen Inhalt sie haben soll

    • Traueranzeigen festlegen, die verschickt werden und wieviele benötigt werden

  • ggf. Auszahlung von Lebensversicherung(en) oder Sterbegeldversicherung beantragen (diese müssen oftmals innerhalb von 24 bis 72 Stunden zumindest über den Todesfall informiert werden)

  • eigenen Arbeitgeber über den Trauerfall informieren, um Sonderurlaub zu beantragen, auch für die Beerdigung – dieser steht jedem Arbeitnehmer gesetzlich zu gem. § 616 BGB oder ergibt sich ggf. ergänzend aus einem für ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

  • Warmwasserboiler und Heizkörper ausschalten oder bei Frostgefahr auf Frostschutz bzw. Stufe 1 stellen 
  • Haustiere (Hund, Katze etc.) versorgen und abgeben
  • besteht Möglichkeit, dass Unbefugte Schlüssel zur Wohnung des Verstorbenen haben, Türschloss auswechseln

In den ersten zwei Wochen

  • ggf. möglichst rasch eine Witwen-, Witwer- oder (Halb-)Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA, LVA oder Knappschaft) beantragen, gleichzeitig evtl. andere Ansprüche bei Leistungsträgern beantragen z. B. Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher oder kirchlicher Dienst), Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente von der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", falls der Verstorbene bei Bergbau, Bahn oder Seefahrt angestellt oder tätig war

  • ggf. Überbrückungsgeld oder Hinterbliebenenrenten bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

  • den Verstorbenen bei der Krankenkasse/Krankenversicherung abmelden und Krankenkassenkarte abgeben (vorher Krankenversicherungsnummer und Telefonnummer der Krankenkasse notieren)

  • Belege des Verstorbenen von Zuzahlungen, Arzneimitteln, Krankentransport und Ähnlichem sammeln, ggf. bei Apotheke die Liste der von ihm gekauften Arzneimittel ausdrucken lassen und eine Gesamtliste fürs Finanzamt und eine Liste nur mit den Zuzahlungen für die Krankenkasse anfertigen:

  • Diese Unterlagen werden zur Einkommensteuer-Erklärung (Außergewöhnliche Belastungen) für den Verstorbenen benötigt

  • Wenn die gezahlten Beträge außerdem die Zuzahlungsgrenze der Krankenkasse übersteigen (2% oder bei chronisch Kranken 1% der Einkünfte), kann man den überzahlten Betrag bei der Krankenkasse beantragen. 
    Die Krankenkasse braucht dazu die Original-Belege. Gehen Sie dafür am besten persönlich zur Krankenkasse und lassen Sie sich die einbehaltenen Original-Belege dort kostenlos kopieren! Sie brauchen die Belege vermutlich noch für die Steuererklärung. 
    Falls Sie ein paar Wochen später weitere Quittungen finden, kann man sie auch noch bei der Krankenkasse einreichen. Auch sie werden entsprechend erstattet.

  • Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen wurden, den Tod des Versicherten an die Pflegeversicherung melden.

  • ggf. Endabrechnung für eine Haushaltshilfe anfertigen und überweisen oder gegen Quittung auszahlen und Endabrechnung für die Bundesknappschaft erstellen und übermitteln.

  • wenn Verstorbener Beamter war (auch im Ruhestand) besteht grundsätzlich ein Beihilfeanspruch für Krankheitskosten, die vor dem Tod entstanden sind oder für Kosten die durch den Tode (Sarg, Urne, Grabnutzungsrecht, ...) entstanden sind, ggf. Anspruch auf Sterbegeld. Im Zweifelsfall einen Antrag stellen! An die Beihilfestelle nur Kopien der Belege schicken.

  • Abonnements (Tageszeitung, Zeitschriften, Buchclub, Theater, ...) und Mitgliedschaften (Gewerkschaft, ADAC, Vereine, sonstige Organisationen, ...) des/der Verstorbenen kündigen

  • Nachricht schreiben in den Foren und evtl. Blogs, in denen der Verstorbene aktiv war, ggf. auch an E-Mail-Kontakte oder in seinem Facebook- oder Twitteraccount 
    Manche Accounts z. B. von Internetspielen mit gut aufgebauten Charakteren oder Avataren können sehr wertvoll sein und somit an Interessierte verkauft werden, ggf. wird von dem entsprechenden Internetanbieter vor der Besitzübertragung die Vorlage des eröffneten Testaments, bzw. eines Erbschein verlangt

  • ist ein Safe oder Bankschließfach vorhanden, sollte dieses gemeinsam mit einem Zeugen geöffnet werden. Über den Inhalt sollte eine Liste geführt werden (es ist ratsam diese mit Datum zu unterschreiben – auch der Zeuge, diesem evtl. eine Kopie aushändigen. Das 
    Schließfach muss dann geleert und kündigt werden oder auf einen neuen Besitzer umgeschrieben werden

  • mit dem Arbeitgeber des Verstorbenen klären, ob wechselseitig noch Ansprüche bestehen, z. B. Essenskosten, Urlaubsgeld, Reisekosten etc. oder müssen evtl. noch Schlüssel etc. an den Arbeitgeber ausgehändigt werden

  • wenn der Verstorbene noch eine Verbindlichkeit bzgl. eines BAföG-Darlehens hat, so erlischt die Darlehens(rest)schuld laut § 18 Abs. 5c BAföG mit seinem Tod

Darüber muss das Bundesverwaltungsamt entsprechend informiert werden (www.bundesverwaltungsamt.de)

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

  • Lebensmittelvorräte verteilen oder entsorgen

  • sämtliche Verträge kündigen bzgl. abmelden, z. B. Kabelfernsehen, Rundfunkgebühr, Telefon und Handy-Vertrag

  • E-Mails kontrollieren und ggf. Internetzugang erst kündigen, wenn der Erhalt von E-Mails sichergestellt werden kann, da sonst wichtige E-Mails verloren gehen können

  • Strom-, Gas- und Wasserversorger über Trauerfall informieren aber im Winter Strom und Gas nicht abstellen lassen

Am Folgetag

  • Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen(zuständiges Standesamt: Bezirk, in dem sich der Todesfall ereignete). Hierzu benötigen Sie: Personalausweis, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch des Verstorbenen

  • Auszahlung einer eventuellen Sterbegeldversicherung beantragen

  • Beschriftung der Umschläge für Traueranzeige, Briefmarken kaufen, Anzeigen kuvertieren und versenden

  • Liste mit Personen anfertigen, die zur Beerdigung eingeladen werden. Festlegen, ob es danach für die Trauergemeinde Essen und Trinken geben soll, ggf. entsprechende Reservierung vornehmen

  • überlegen, ob ggf. Kinder oder Haustiere während der Beerdigung betreut werden müssen

  • Terminkalender des Verstorbenen durchsehen, geplante Termine absagen (Arzt, Zahnarzt, Krankengymnastik, geplante Reise, Kur, Friseur, Vereinssitzungen usw.).

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

  • Elektrogeräte ausschalten und Stecker ziehen

  • Kühlschrank und Spülmaschine leeren, ausschalten und offen(!) stehen lassen

  • Wasserhähne für Waschmaschine und Spülmaschine schließen.

  • Verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel entsorgen, sonstige Lebensmittel verteilen

  • Müll aus dem Haus bringen (ggf. auch Kaffeefilter, Reste in Espressomaschine etc.)

  • ggf. Wäsche aufhängen, schmutzige Wäsche waschen oder entsorgen

  • In einer beheizten Wohnung die Temperatur herunter regeln, aber ausreichend lüften, damit kein Schimmel entstehen kann

  • Pflanzen versorgen und in andere Hände geben

  • Im Winter prüfen, dass Heizkörper und Warmwasserboiler so viel Wärme liefern, dass sie nicht einfrieren können

  • Hauptwasserhahn zudrehen

Für Sie persönlich:

  • Ein Todesfall und auch die Zeit davor und danach sind für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. Der eigene Körper wird dabei oft vernachlässigt. In den ersten 3 bis 18 Monaten nach einem Trauerfall versagt manchmal (teilweise unbemerkt) das Immunsystem.

    • Gehen Sie also regelmäßig zum Arzt.

    • Machen Sie regelmäßig Gesundheitchecks (Blutdruck, Blutwerte, EKG, Zucker).

    • Klären Sie, ob Ihre eigenen Impfungen (Tetanus, FSME, Polio, Keuchhusten, Diphterie usw.) noch aktuell sind. Lassen Sie sich künftige Impftermine vom Arzt mit Bleistift in Ihren Impfausweis eintragen.

    • Nehmen Sie besonders in den ersten 2 Jahren nach dem Trauerfall regelmäßig an gründlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen teil!
      Frauen: Abstrich und Mammografie; Männer: Prostata
      Beide: Leberflecken checken lassen.

    • Lassen Sie Ihre Zähne checken und wenn nötig reparieren.

    • Entscheiden Sie sich für das Leben!

Ideen:

  • Beantragen Sie eine Kur und/oder lassen Sie sich hochwertige Vitaminpräparate verschreiben.

  • Treiben Sie einen für Sie angenehmen Sport.
    Suchen Sie sich ein (neues) Hobby oder lassen Sie ein altes vernachlässigtes wieder aufleben.
    Gehen Sie "unter Leute".

  • Prüfen Sie, wie lange Ihr Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig ist.

  • Planen Sie für Ihre eigene neue Zukunft! 

Innerhalb von vier bis sechs Monaten

  • Verteilung von evtl. vorhandenen Immobilien oder ggf. vermieter oder verkaufen, dazu ggf. vorher den Wert schätzen lassen durch einen Gutachter

  • erfolgte Pensionszahlungen "auf Lohnsteuer(karte)", so erhalten Sie nach Beendigung dieser Zahlungen eine Lohnsteuerbescheinigung, diese bitte prüfen - Die Lohnsteuerbescheinigung wird für die Einkommensteuererklärung (Anlage N) benötigt.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

Einkommensteuererklärung für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Todestag ausfüllen, es gelten die gleichen Freibeträge und Pauschalen wie für ein ganzes Jahr

In den ersten drei Tagen

  • in dem Gespräch mit dem Pfarrer Einzelheiten für die Beerdigung festlegen (ggf. Bibelvers, Lieder, Trauerrede etc.)

  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren

  • Beantragung des Übergangsgelds ggf. für die Witwenrente

  • Auszahlung einer evtl. Unfallversicherung beantragen (wenn Tod durch einen Unfall)

  • Behörden über den Todesfall informieren (z. B. bei Hartz IV-Empfängern), überzahlte Gelder müssen zurückgezahlt werden

  • bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei der Bank überprüfen, ggf. ändern oder löschen (es ist ratsam sich die Änderungen der Daueraufträge zu notieren)

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

  • Klären, ob Wohnung weiter benötigt wird, oder ob der Mietvertrag gekündigt werden soll. Wenn die Wohnung nicht weiter benötigt wird; klären, wann die Wohnung geräumt sein muss

Nach sechs Monaten und später

  • existiert eine Mietwohnung, so erhalten Sie im Folgejahr noch eine Nebenkostenabrechnung, diese ist zu prüfen und ggf. Nachzahlungen zu leisten bzw. Erstattung zu vereinnahmen

  • Erbschaftssteuererklärung für das Finanzamt ausfüllen. In der Regel bekommt man das Formular von dort. Ansonsten sollte man sich das Formular selbst holen, vorausgesetzt, das Erbe liegt deutlich über den Freibeträgen der Erbschaftsteuer.

Checkliste erste Schritte nach Eintreten des Trauerfalls

In dieser Checkliste ist alles aufgeführt, was nach einem Trauerfall möglicherweise erledigt werden muss oder sollte. Sie ist in verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt:

Vorab der Hinweis, dass es ratsam ist, alle mit dem Trauerfall zusammenhängende Unterlagen, wie z. B. Rechnungen und Quittungen möglichst vollständig aufheben und ggf. in einem gesonderten Ordner zu sammeln.



In der ersten Woche

  • ggf. ausgeliehene Bücher zur Bücherei und DVDs zur Videothek bringen

  • ggf. gebuchte Urlaubsreise des Verstorbenen stornieren oder auf eine andere Person umbuchen

  • Klären, ob der Verstorbene noch Bestellungen ausgeführt hat, oder ob etwas für ihn bestellt wurde z. B. Waren in Versandhäusern, medizinische Hilfsmittel etc. und ggf. stornieren (soweit möglich)

  • evtl. besehende Renten bei Rentenstelle(n) und Pensionskassen abmelden.

  • bei jüngeren Verstorbenen bei Familienkasse (Kindergeld), BAföG-Amt, Schule, Universität, Stipendiengeber usw. abmelden.

  • Verstorbene mit Behinderung oder Kriegs- bzw. Zivildienstschaden beim Versorgungsamt abmelden, dabei Behindertenausweis zurücksenden (vorher kopieren); klären ob der Verstorbene einen Anspruch auf Kindergeld hatte (bei Behinderten unbefristet möglich) und die Familienkasse ggf. informieren

  • ggf. einen Rechtsbeistand beauftragen, wenn keine einvernehmliche Erbauseinandersetzung zu erwarten ist (Fachanwalt für Erbrecht, Mediatoren)

  • Überprüfung aller Rechnungen, Gebührenbescheide etc. die Sie für den Verstorbenen erhalten und noch bezahlen müssen!

  • Haben Gäste der Beerdigung Geld für eine gemeinnützige Organisation übergeben und nicht per Überweisung gespendet , muss geklärt werden, was damit geschehen soll, da nur Einzahler den Betrag von der Steuer absetzen kann.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

  • Kühltruhe/Gefrierschrank leeren, ausschalten, abtauen, trocken wischen und offen(!) stehen lassen; ebenso Mikrowelle und Backofen

  • ggf. Heimplatz kündigen, Zimmer dort räumen und klären ob noch Ansprüche bestehen und für wieviele Tage

  • Nachsendeantrag an einen Erben bei der Post einrichten, an den Briefkasten ggf. einen Aufkleber "Bitte keine Werbung und keine Anzeigenzeitschriften" 

Am Jahresende

  • Erstellung einer Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen. Dies macht in der Regel der Partner. Das Finanzamt berechnet im Sterbejahr und auch im folgenden Kalenderjahr die Einkommensteuer wie bei Verheirateten nach der günstigeren Splittingtabelle

  • ggf. muss der Testamentsvollstrecker in Anlage S seiner eigenen Einkommensteuererklärung die erhaltene Vergütung angeben. Dazu macht er eine Aufstellung des Entgelts und der zugehörigen Ausgaben. Die daraus resultierende Differenz wird versteuert.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:

  • Einkommensteuererklärung ausfüllen:

  • Kontrollieren Sie, dass die Zahlen in den Bescheinigungen vom Arbeitgeber bzw. der Rentenkasse auch stimmen

  • Liegen für alle geleisteten Spenden des Verstorbenen Zuwendungs-Bestätigungen (früher "Spendenbescheinigung" genannt) vor? Ggf. auch Beträge prüfen

  • Einkünfte aus Kapitalerträgen z. B. Konten, Sparbücher, Aktien etc. angeben, für einen Verstorbenen gibt es keinen Freistellungsauftrag mehr

  • Alle Einkünfte, die nach dem Todestag entstanden sind, gehören nicht in die Steuererklärung des Verstorbenen, sondern müssen von dem Erben, bzw. der Erbengemeinschaft versteuert werden, diese müssen für die Zeit nach dem Todesfall die Einkünfte (oder Verluste) z. B. aus Kapitalerträgen oder aus Vermietung in einer Feststellungserklärung ans Finanzamt melden. 

    Wenn sich die Aufteilung des Erbes in ein weiteres Jahr zieht und für die Erben (Erbengemeinschaft) weitere gemeinsame Einkünfte anfallen, kann pro Jahr je eine weitere Feststellungserklärung nötig werden

  • Nach Jahresende werden von Banken die Belege über die Zins- und Aktien-Erträge des abgelaufenen Jahres verschickt.
    Überprüfen Sie sorgfältig, dass die Zahlen in diesen Belegen stimmen und dass klar zwischen Einkünften des Verstorbenen (bis zum Todestag) und Einkünften der Erben getrennt wurde

Die Erben müssen die Steuer- und Feststellungserklärungen gemeinsam unterschreiben oder können demjenigen, der sie anfertigt und unterschreibt, eine Vollmacht ausstellen. 

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