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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Jastrowsche Klausel

Die Jastrowsche Klausel ist eine Gestaltungsmöglichkeit für das → gemeinschaftliche Testament, mit der die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen unterbunden werden soll.

Dabei ordnen die gemeinschaftlichen Erblasser bei Verlangen des Pflichtteils eines → Schlusserben bei Tod des erstversterbenden Gatten neben dem Ausschluss aus der Schlusserbenstellung zusätzliche → Vermächtnisse zugunsten der übrigen Schlusserben aus dem Nachlass des erstversterbenden Gatten an. Diese werden dann beim zweiten Erbfall fällig.

Hierdurch wird der Wert des Nachlasses beim zweiten Erbfall gemindert und damit auch der Pflichtteil des den „bösen“ → Abkömmlings.

Nachteilig ist jedoch, dass der überlebende Gatte durch die o.g. Vermächtnisse belastet wird.

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