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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Mediation im Erbrecht

Mediation ist ein alternatives, außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das heute auch im Erbrecht immer häufiger zur Anwendung kommt.

Anders als bspw. ein Gerichtsverfahren ist das Mediationsverfahren für beide Konfliktparteien (=Medianden) freiwillig. Die Medianden betreiben das Mediationsverfahren eigenverantwortlich: Sie haben im Idealfall das Ziel, gemeinsam zu einer Vereinbarung zu gelangen, die den Interessen beider Seite möglichst weit entspricht. Begleitet werden sie in diesem Verfahren von einem Mediator, der als allparteilicher Dritter das Verfahren leitet ohne aber inhaltlich eigene Entscheidungen bezüglich des Konflikts zu treffen. Er bedient sich hierzu eines strukturierten Verfahrens mit mehreren Phasen.

Mediationsverfahren haben einen breiten Anwendungsbereich: Historisch war das Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht hauptsächlich Gegenstand der Mediation. Heute werden auch Fälle aus dem Erbrecht, dem Wirtschaftsrecht in Mediationsverfahren behandelt. Auch Gerichte bedienen sich mittlerweile der Mediation.

Weitere Informationen zum Thema Mediation finden Sie auf der Seite http://www.erbrechtsmediation.info.

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