nach oben
Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Offene Kreditlinie

Ein von der Bank eingeräumter Überziehungskredit (= Dispositionskredit), muss nicht voll ausgeschöpft werden. Die Differenz zwischen dem tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit und der mit der Bank vereinbarten Kreditobergrenze ist die offene Kreditlinie.

Beispiel: Die Bank bietet einem Kunden einen Überziehungskredit von 50.000,00 € an. Der Kunde nimmt 20.000,00 € in Anspruch. Die Differenz zu den 50.000,00 € = 30.000,00 € ist die offene Kreditlinie.

Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen