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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Rückvermächtnis

Ein Rückvermächtnis ist eine besondere → Vermächtnisform. Beim Rückvermächtnis ordnet der Erblasser an, das der Vermächtnisgegenstand dem Bedachten nur bis zu einem speziellen Endtermin oder dem Eintritt einer auflösenden Bedingung zustehen soll. Danach muss der Bedachte den Vermächtnisgegenstand dem beschwerten Erben zurückgeben.

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