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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Wechselbezügliche Verfügungen

Verfügungen in → gemeinschaftlichen Testamenten sind wechselbezüglich, wenn sie in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Ein solches Abhängigkeitsverhältnis ist immer dann zu bejahen, wenn nach Auslegung des Testaments die Verfügung des einen Ehegatten/Lebenspartners nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre.

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