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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Wiederverheiratungsklausel

Bei der Errichtung von → gemeinschaftlichen Testamenten wollen die Ehegatten oftmals sicherstellen, dass der Nachlass nur an die gemeinsamen Kinder fällt und nicht etwa an etwaige Kinder aus einer zweiten Ehe des überlebenden Ehegatten oder an dessen neuen Partner.

Um die erbrechtliche Stellung der gemeinsamen Kinder zu stärken und die Befugnisse des überlebenden Ehegatten zu beschränken, werden daher häufig sogenannte Wiederverheiratungsklauseln in das gemeinschaftliche Testament aufgenommen.

Wiederverheiratungsklauseln können – je nach Situation und Einzelfall – sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.

Wiederverheiratungsklauseln finden sich typischerweise häufig in → Berliner Testamenten.

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