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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Hypothekenbrief

Hypothekenbrief

Der Hypothekenbrief ist eine verbriefte Forderung eines Hypothekengläubigers. Es ist eine öffentliche Urkunde, die vom Grundbuchamt anlässlich der Eintragung der Hypothek im Grundbuch ausgestellt wird. Sie enthält alle Angaben der Eintragungen im Grundbuch, zum Beispiel die Grundstücksbezeichnung, den Eigentümer, vorgehende Eintragungen etc. Bedeutsam ist der Hypothekenbrief insbesondere für eine Refinanzierung des Gläubigers. Dieser kann die Rechte aus dem Hypothekenbrief abtreten und sich dadurch neues Kapital besorgen.

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