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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Lebensgefährten und Erbrecht

Das bürgerliche Recht kennt kein besonderes gesetzliches Erbrecht für Lebensgefährten: Die werden rechtlich wie beliebige Dritte behandelt. Um sie zu bedenken, ist daher die Errichtung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrages erforderlich.

Der so eingesetzte Lebensgefährte wird steuerlich stark belastet: Er unterliegt dem schlechtesten Steuersatz!

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