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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Leibesfrucht

Leibesfrucht ist ein Oberbegriff für das im Mutterleib entstehende Kind. Je nach Entwicklungsstufe wird die Leibesfrucht, also das ungeborene Kind, als Embryo (ab der Befruchtung) oder Fetus (ab der 9. Schwangerschaftswoche) bezeichnet. In der juristischen Terminologie wird die Leibesfrucht auch als Nasciturus (lat. „der geboren werden wird“) bezeichnet. Er ist bereits Träger von Rechten: Die Rechtsfähigkeit beginnt zwar erst mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Der Nasciturus ist aber beispielsweise strafrechtlich geschützt (Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB). Außerdem ist er bereits → erbfähig (§ 1923 II BGB).

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