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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr nachkommen kann. Sie kann bei juristischen Personen, wie AG´s oder GmbH Anlass sein, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Privatpersonen
steht für die Regulierung der Schulden bzw. die Entschuldung der Person das sog. Restschuldbefreiungsverfahren (Privatinsolvenz) zur Verfügung.

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