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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Zentrales Testamentsregister

Seit dem 01.01.2012 betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrales Testamentsregister (ZTR) für Deutschland.

Beim ZTR handelt es sich um ein elektronisch geführtes Register.

Das ZTR ersetzt damit die in der Vergangenheit – papiergebunden – dezentral bei den über 5.000 Geburtsstandesämtern sowie der Hauptkartei für Testamente des AG Schöneberg geführten Register.

Das ZTR erfasst bestimmte Verwahrangaben, insbesondere die Daten des Erblassers, die Angaben zur Verwahrstelle und Angaben zur Urkunde (→ Testament, → Erbvertrag, sonstige erbfolgerelevanten Urkunden) selbst. Der Inhalt der Urkunde selbst wird dagegen nicht beim ZTR erfasst. Das ZTR dient damit nur dem schnellen und zuverlässigen Auffinden der erbfolgerelevanten Urkunden. Die Urkunden selbst verbleiben beim jeweiligen Nachlassgericht oder Notar. Dies gilt auch für in amtliche Verwahrung gegebene → eigenhändige Testamente.

Stirbt ein Erblasser, wird das Register von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert sodann das zuständige Nachlassgericht (und die Verwahrstelle)über die von dem Erblasser hinterlegten erbfolgerelevanten Urkunden. So wird ein schnelleres und zuverlässiges Nachlassverfahren gewährleistet. Zeitaufwändige Einzelabfragen bei den verschiedenen Geburtsstandesämtern sind damit überflüssig.

Aber auch bei der erbrechtlichen Gestaltung ist das ZTR nützlich: So kann der Notar bei der Testamentsgestaltung im ZTR nach (in Vergessenheit geratenen) Vorurkunden suchen, die die → Testierfreiheit des Testierenden einschränken.

Die Registergebühr beträgt maximal 18 Euro. In diesem Betrag enthalten sind die Kosten, die bei der Abfrage im Sterbefall entstehen.

Weitere Informationen zum ZTR finden sie → hier.

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