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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Bestattungskosten

Zu den Bestattungskosten gehören neben den Kosten für eine standesgemäße Bestattung auch die üblichen Ausgaben für eine (kirchliche) Traufeier, einen → Begräbniskaffee, den Grabstein sowie die Erstanlage des Grabes.

Die Bestattungskosten sind als → Nachlassverbindlichkeiten von den Erben zu tragen (§ 1968 BGB). Sollten die Erben nicht leistungsfähig sein, haften etwaige Unterhaltspflichtige. Ist die Kostentragung weder Erben noch Unterhaltspflichtigen zumutbar, werden die Bestattungskosten auf Antrag vom Sozialhilfeträger getragen (§ 74 SGB XII).

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