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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, für die der Erbe den → Nachlassgläubigern gegenüber haftet. Diese Haftung ist jedenfalls vorläufig unbeschränkt: der Erbe haftet nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen (§ 1967 I BGB). Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, diese sogenannte → Erbenhaftung zu beschränken.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören (§ 1967 II):

  • Schulden des Erblassers (Erblasserschulden),
  • Schulden, die durch den Erbfall entstanden sind (Erbfallschulden), z.B. → Pflichtteilsrechte, → Vermächtnisse und → Auflagen,
  • Schulden, die Nachlassverbindlichkeit und persönliche Verbindlichkeit des Erben sind (Nachlasserbenschulden).
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