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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Nichteheliches Kind

Früher hatten Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden im Vergleich zu ehelichen Kindern einige rechtliche Nachteile hinzunehmen. Dies galt insbesondere auch im Erbrecht. Heute unterscheidet das Gesetz nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Eheliche und uneheliche Kinder sind gleichgestellt.

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