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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Notar

Der Notar erfüllt einen Teil der staatlichen Rechtspflegeaufgaben (insbesondere die Protokollierung und Beurkundung von Willenserklärungen) und ist daher Träger eines öffentlichen Amtes. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er gegenüber der Staatsgewalt und gegenüber seinen Klienten unabhängig und unparteilich. Er hat die Pflicht alle Beteiligten zu beraten und zu belehren (§ 17 BeurkG). Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist er folglich kein Parteivertreter.

Das Notariat ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich organisiert:

In den meisten Bundesländern gibt es nur hauptberufliche Notare, die keiner weiteren Tätigkeit nachgehen dürfen (sogenanntes „Nur-Notariat“ oder „Rheinisches Notariat“).

In den anderen Bundesländern – darunter auch Hessen – gibt es das sogenannte Anwaltsnotariat: Hier üben entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte nebenberuflich das Amt des Notars aus.

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