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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung ist eine förmliche, dem Eid nahestehende Beteuerung, die vor einer zuständigen Stelle im Rahmen der Rechtspflege abgegeben wird, um die Richtigkeit bestimmter Angaben zu bekräftigen.

Im Zivilrecht – insbesondere (auch) im Erbrecht – dient sie der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer Vermögensauskunft des Schuldners. Die vorsätzlich oder fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar (§§ 156, 161 StGB).

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