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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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EU-Erbrechtsverordnung

Für Erbfälle seit dem 17.08.2014 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung. Sie enthält für Sachverhalte mit Auslandsberührung (der deutsche Rentner stirbt in seinem Ferienhaus auf Mallorca) Regelungen über die Gerichtszuständigkeit (deutsches oder spanisches Gericht?), das anwendbare Recht (deutsches oder spanisches Recht?) sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Außerdem wurde durch die EU-Erbrechtsverordnung das → Europäische Nachlasszeugnis eingeführt.

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