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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Totenschein

Der Totenschein, auch Totenbescheinigung oder Leichenschauschein, ist die urkundliche Bestätigung eines Sterbefalles durch den Arzt, der die Todesfeststellung vorgenommen und eine Leichenschau durchgeführt hat.

Er enthält außer der Todesfeststellung jedenfalls Angaben zur Identität des Verstorbenen, zum Todeszeitpunkt, zur Todesart und zur Todesursache und hat einen vertraulichen sowie einen nichtvertraulichen Teil. Die genaue Ausgestaltung sowie weitere Inhalte werden in den verschiedenen Bundesländern durch die jeweils geltenden Bestattungsgesetze geregelt.

Er ist nicht zu verwechseln mit der → Sterbeurkunde. Diese wird – nach Vorlage des Totenscheins sowie weiterer Dokumente – vom zuständigen Standesamt ausgestellt und ist Voraussetzung unter anderem für die Erteilung eines → Erbscheins.

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