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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Teilungsreife

Teilungsreife ist eine Voraussetzung für die → Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie für die → Teilungsklage.

Sie liegt vor, wenn sämtliche → Nachlassverbindlichkeiten erfüllt sind und der verbliebene Nachlass ohne Wertverlust aufgeteilt werden kann.

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