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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Anstandsschenkung

Bei der Anstandsschenkung handelt es sich um eine besondere Form der unentgeltlichen Zuwendung. Charakteristisch für diese Art der Schenkung ist, dass sie nach der Anschauung des täglichen Lebens nicht unterbleiben kann, ohne dass der Schenker an Achtung und Ansehen verliert.

Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke für Verwandte sind Beispiele für Anstandsschenkungen.

Erbrechtlich bedeutsam ist die Anstandsschenkung, da sie grundsätzlich nicht zurückgewährt werden müssen: So löst sie weder einen → Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2330 BGB), noch einen Herausgabeanspruch wegen einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung (§ 2287 BGB) aus (siehe → böswillige Schenkung). 

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